Vermittlungsgebühr für die Gastfamilie
Für die Vermittlung eines Au-pairs, Beratung und Hilfestellungen während des gesamten Au-pair-Aufenthalts erlauben wir uns, eine Vermittlungs- und Bearbeitungsgebühr in folgender Höhe zu berechnen:
Die Vermittlungsgebühr ist fällig, sobald das Au-pair nach Deutschland eingereist ist und von Ihnen empfangen wurde. Somit verlangen wir keine Vorkasse.
Tritt die Gastfamilie von dem Vertrag zurück, nachdem der Au-pair-Vertrag abgeschlossen wurde, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe 200 € fällig.
Tritt die Gastfamilie von dem Vertrag zurück, nachdem das Au-pair-Visum genehmigt (Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit gilt als Genehmigung) oder ausgestellt wurde, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe 300 € fällig.
Wenn Sie schon ein Au-pair haben – Unterstützung bei Formalitäten und Betreuung während des Au-pair-Aufenthalts
Sie möchten gerne ein Au-pair einladen, das Sie durch Bekannte oder eine Anzeige kennengelernt haben, sind aber unsicher, wie Sie alle Formalitäten richtig abwickeln sollen? Gerne können wir Sie bei den Formalitäten (inkl. Visaverfahren) unterstützen und Sie und das Au-pair während des Au-pair-Aufenthalts in Deutschland betreuen. Dieser Service würde Sie kosten:
Die Gebühr ist in 2 Raten zu leisten:
350 € für die Unterstützung bei den Formalitäten ist sofort fällig, unabhängig davon, ob das Verfahren erfolgreich wird oder nicht.
80€/180€ (abhängig von der Aufenthaltsdauer) ist zu leisten, sobald das Au-pair eingereist ist.
Wechsel-Au-pair
Das Au-pair befindet sich bereits in Deutschland und wechselt zu Ihrer Familie:
Beispiel:
Sie entscheiden sich für ein Wechsel-Au-pair, dass Ihre Familie 6 Monate lang unterstützt. In dem Fall ist eine Gebühr in Höhe 450 € fällig.
Alle Preise sind Endpreise inkl. MwSt.